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Ressort Umweltschutz

Landschaftspflege in Schutzgebieten

In Wuppertal sind 19 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.348 ha (8% des Stadtgebietes) ausgewiesen. Davon entfallen 176 Hektar auf Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (auch NATURA 2000 genannt), 7.542 ha sind als Landschaftsschutzgebiet (45% des Stadtgebietes) ausgewiesen.

Die Landwirtschaft hat über Jahrhunderte durch die Art ihrer Bewirtschaftung unsere Landschaft hergestellt und zur Artenvielfalt beigetragen. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft seit den 50er-Jahren wurden Grenzertragsstandorte aufgegeben, die sich zu interessanten Refugien des Naturschutzes entwickelten. Oft sind diese Bereiche aufgrund ihres Vorkommens von seltenen Pflanzen- und Tierarten als Naturschutzgebiete festgesetzt worden. Viele Ziele und Naturschutzleistungen sind ohne eine entsprechende Landbewirtschaftung nicht zu erbringen. Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ist daher eine naturverträgliche Landnutzung notwendig.

 

Um die Schutzgebiete nach den Zielen der Landschaftspflege

 

  • Offenland nutzen und erhalten,
  • Waldfunktion sicherstellen und
  • Erholung in der Landschaft fördern

 

entsprechend ihres Potenzials zu entwickeln, werden Maßnahmenpläne erstellt, z.B. Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL). Für viele Waldbereiche liegen Sofortmaßnahmenkonzepte (SoMaKo) vor.

In allen Natura 2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot. Der Vorgabe der EU, für die FFH-Gebiete Maßnahmenkonzepte zu erstellen und umzusetzen, ist die Stadt Wuppertal für beide Gebiete mit der Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen 2003 nachgekommen.

Landschaftspflege als gesetzliche Aufgabe ist dauerhaft zu gewährleisten. Sie erfolgt grundsätzlich vorrangig durch ertragsorientierte Nutzung, das heißt, dass der Grundbesitzer seine Flächen durch nachhaltige land- oder forstwirtschaftliche Bewirtschaftung in einem Zustand erhält, der der guten fachlichen Praxis entspricht. Darüber hinaus wird durch diese nachhaltige Flächenbewirtschaftung auch das Erreichen der Entwicklungsziele der Landschaftsplanung bzw. der Pflege- und Entwicklungspläne angestrebt.

 

Durch Maßnahmen der Landschaftspflege soll nach Möglichkeit ein Zustand dauerhaft stabilisiert werden, der sich andernfalls – z. B. durch Unterlassung – verändert: wird beispielsweise Grünland nicht mehr genutzt, entsteht daraus zunächst eine Brache, dann ein Vorwald, schließlich folgt der Wald als Endstadium.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen werden nach Möglichkeit Fördergelder eingeworben. Außerdem werden Ausgleichsmittel und, soweit verfügbar, kommunale Mittel eingesetzt.

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