Die Unterhaltung und Entwicklung der Landschaft in Wuppertal ist eine der wesentlichen Aufgaben der Stadt als Untere Naturschutzbehörde. 2008 wurde daher ein Landschaftspflegekonzept erarbeitet und dem Ausschuss für Umwelt vorgestellt. Die drei vorrangigen Ziele lauten
- Offenland erhalten und entwickeln,
- Waldfunktionen aufrecht erhalten,
- Erholung in der Landschaft fördern.
Festsetzungen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind in Wuppertal in den vier rechtskräftigen Landschaftsplänen verankert und werden in Pflege- und Entwicklungsplänen ausführlich beschrieben. Zur Zeit werden in Wuppertal Landschaftspflegemaßnahmen auf Flächen aus sieben Pflege- und Entwicklungsplänen umgesetzt, sowie auf Flächen mit unterschiedlichem Schutzstatus nach dem Landschaftsgesetz (z.B. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale). Zusammenhängende wie einzelne Flächen werden nach landschaftlichen/ökologischen Gesichtspunkten betreut, um naturnahe Landschaftstypen (z.B. Feuchtwiesen, Magergrünland, Uferrandstreifen, Hecken, Kopfbäume, Streuobstwiesen, etc.) zu erhalten und zu entwickeln.
Dabei umfasst Landschaftspflege alle Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Neuanlage naturnaher Lebensräume für heimische Pflanzen- und Tierarten (z.B. Grünlandmahd, Feuchtwiesenmahd, Kopfbaumschnitt, Gehölzpflanzungen, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Neophytenbekämpfung, etc.)
Landschaftspflege erstreckt sich ferner auf die Beseitigung von Schäden am Naturhaushalt durch Renaturierung, Kompensationsflächen)und Pflege von Naturdenkmalen. Die Zusammenarbeit mit dem Vertragsnaturschutz findet in Wuppertal insbesondere in den FFH-Gebieten statt.