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Ressort Umweltschutz

Der Boden lebt

In einer Handvoll Boden leben mehr Mikroorganismen, als Menschen auf der Erde.
Für den Erhalt der Vielfalt des Bodenlebens können im eigenen Garten leicht umsetzbare Maßnahmen ergriffen werden.

Bereits mit einfachen Mitteln lässt sich die Bodenqualität erhalten und verbessern.

Mulchen und Kompostieren heißen die Zauberworte.

gemulchtes Gemüsebeet

Als Mulchmaterial bietet sich u.a. anfallender Rasenschnitt neben käuflichem Mulchmaterial als kostenlose Alternative an, da er

·         das Bodenleben aktiviert

·         den Boden feucht hält

·         zur Humusbildung beiträgt

·         Erosion verhindert

·         unerwünschte Wildkräuter („Unkraut“) unterdrückt

gemulchtes Rosenbeet

Wird das anfallende Herbstlaub der Bäume und Sträucher auf die Beete und unter die Sträucher verteilt, ist das Herbstlaub ebenfalls ein wichtiges Futter für die Bodenbewohner sowie ein guter Winterschutz für Pflanzen.

 

Werden alle kompostierbaren Garten- und Küchenabfälle im Garten kompostiert, wird wertvoller Humus gewonnen, der in den Beeten die Nährstoffversorgung der Bodenlebewesen und damit der Nutz- und Zierpflanzen übernimmt.

So erhöht sich ganz nebenbei die Zahl der Bodenlebewesen die dann die Humusbildung vorantreiben.

Ein guter Humusboden bindet mehr CO2, als ein kahler ausgelaugter Boden.


Totholz

Hecken- Strauch- und Baumschnitt kann als Totholz aufgeschichtet werden und bietet vielen Vögeln, Insekten, Igeln, Amphibien u.a. Tieren Unterschlupf und Nahrung. Dieses Totholz wird im Laufe der Zeit abgebaut und dann zu wertvollem Humus.

So verringert sich die Entsorgung von Gartenabfällen über die Biotonne oder den Recylinghof oder entfällt sogar ganz.


Tipp

Bleibt an einer geschützten Ecke im Garten ein wenig Boden offen und wird mit Sand verbessert, haben hier Wildbienen eine Chance, Brutröhren anzulegen und für Nachwuchs zu sorgen. Dieser leistet im folgenden Jahr wichtige Bestäubungsarbeit.

Ganz ohne rechtlichen Hinweis geht es dann doch nicht

Rasen-, Wiesenschnitt und sonstige Grünabfälle gehören nicht in die Landschaft und dürfen auch nicht am oder im Wald entsorgt werden. Denn hierdurch wird die eingespielte Pflanzengemeinschaft empfindlich gestört. Außerdem droht ein Bußgeld bis zu 50.000€.

Frau Angelika Otto
Sachbearbeiter/in

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Stadt Wuppertal
  • Angelika Otto, Stadt Wuppertal

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