Der Ausbau der Photovoltaik ist ein zentraler Baustein der Energiewende.
Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2030 bundesweit 215 Gigawatt Photovoltaikleistung zu installieren. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.
Die planerischen Möglichkeiten für die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen im Freiraum werden über die im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) und im Regionalplan Düsseldorf (RPD) festgelegten Ziele und Grundsätze vorgegeben, der rechtliche Rahmen im Baugesetzbuch (BauGB) konkretisiert und die Förderkulisse im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt.
Zur räumlichen Bestimmung von Eignungsgebieten für Freiflächen-Solarenergieanlagen im Wuppertaler Stadtgebiet wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung landschaftlicher, naturräumlicher und siedlungsstruktureller Restriktionen das Stadtgebiet einer ersten Vorprüfung unterzogen (siehe Textliche Erläuterungen). Das Ergebnis ist der Kartendarstellung „Freiflächen-Solarenergieanlagen Wuppertal – Potenzialflächen“ zu entnehmen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Freiflächen-Solarenergieanlagen in Wuppertal
Der Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW)
stellt Ihnen umfangreiche Informationen zur Energiewende in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. In den Themenkarten sind landesweit verfügbare Planungsdaten veröffentlicht.
So wird u.a. in der Themenkarte Strahlungsenergie die solare Einstrahlung / das Energiepotenzial einzelner Flächen unter Berücksichtigung ihrer Ausrichtung und Neigung, der tages- und jahreszeitlich wechselnden Einstrahlung und der Verschattung dargestellt.
Im Service- und Werkzeugbereich finden Sie außerdem weitere hilfreiche Tools sowie Hinweise zu Downloadmöglichkeiten, Hintergrundinformationen und Nutzungsbedingungen