Der gültige Regionalplan ist von allen Bundes- und Landesbehörden sowie öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Hinsichtlich der kommunalen Stadtentwicklung stellt er insbesondere die Grundlage für die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung dar.
Er fungiert ebenfalls als Landschaftsrahmenplan im Sinne des Landschaftsgesetzes und als forstlicher Rahmenplan gemäß Landesforstgesetz und bestimmt damit bereits auf dieser Planungsebene die Abgrenzung des Siedlungsraumes zum Freiraum.
Der Regionalplan ist seit seiner Bekanntmachung am 13.04.2018 als Ziel der Raumordnung verbindlich. Ändern sich jedoch die Planungsziele für einzelne Bereiche oder Themen, gibt es neue raumbedeutsame Projekte oder ändern sich Rechtsvorschriften, dann kann eine Änderung des Regionalplanes erforderlich werden.
Informationen
laufende Regionalplanänderungen in Wuppertal
- 17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Änderung der Festlegungen zu Freiflächen-Solarenergieanfragen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Planunterlagen für die Offenlegung der 18. RPD-Änderung vom 19.07.2024 bis 29.08.2024 (Öffnet in einem neuen Tab)
abgeschlossene Regionalplanänderungen in Wuppertal
- 1. Änderung des Regionalplanes „Mehr Wohnbauland am Rhein“ (Öffnet in einem neuen Tab)
- 4. Änderung des Regionalplanes „Umwandlung von GIB in ASB-GE und ASB“ (Öffnet in einem neuen Tab)
- 11. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Wuppertal (Änderung von GIB in ASB) (Öffnet in einem neuen Tab)