Nachfolgend die Ziele des Handlungsprogramms im Überblick:
- Transparenz durch Darstellung der Innenentwicklungspotenziale
- Beschreibung von Entwicklungsperspektiven für die jeweiligen Brachflächen
- Priorisierungshilfe je nach Größe, Standort oder Entwicklungsdruck im Stadtgebiet
- Argumentationshilfe für die verbindliche Bauleitplanung, wenn Flächen neu in Anspruch genommen werden
- Basis zum Aufbau einer jährlich zu aktualisierenden Brachflächenübersicht
Was ist eine Brachfläche im Sinne des Handlungsprogramms?
Für den Begriff der Brachflächen gibt es keine einheitliche, verbindliche Definition. Für das Handlungsprogramm wird die folgende Definition zu Grunde gelegt:
Nach Aufgabe einer gewerblich-industriellen oder sonstigen baulichen Nutzung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ungenutzte oder deutlich mindergenutzte oder funktionslose Fläche, die als Potenzial für neue Nutzungen dienen kann. Die Fläche hat eine Mindestgröße von 2.000 m².
Einzelhandelsbrachen in Innenstadtlagen und Wohnungsbauflächen sind keine Brachflächen im Sinne des vorliegenden Konzepts.
Das Handlungsprogramm Brachflächen wurde am 02.05.2016 vom Rat der Stadt Wuppertal zur Kenntnis genommen.Der aktuelle Sachstand ergibt sich aus der Fortschreibung 2017.