Beschreibung
Beschreibung
Befreiungen von dieser Anschlusspflicht sind nur dann möglich, wenn das Grundstück in einem Mischwassergebiet liegt oder wenn für die Herstellung der zum Anschluss notwendigen Grundstücksentwässerungsanlagen ein unverhältnismäßig hoher, nicht zumutbarer Aufwand erforderlich ist. Hierdurch wird die Gemeinschaft der Gebührenzahler gestärkt, denn wenn Gebührenzahler aus Kostengründen die Gemeinschaft aufkündigen, steigen allein deswegen für die verbleibenden Gebührenzahler die Gebühren.
Umweltorientiertes Verhalten wird im gebührenrechtlich möglichen Rahmen gefördert. Folgende, an die Kanalisation angeschlossenen Flächen werden bei der Gebührenermittlung nur zu einem Teil berücksichtigt:
- Flächen mit Anschluss an eine Versickerungsanlage mit Überlauf in die Kanalisation zu 40% (= 60% Gebührenersparnis),
- Flächen mit Dachbegrünung zu 40% (= 60% Gebührenersparnis),
- Flächen mit Dachbegrünung und einer Versickerungsanlage mit Überlauf an die Kanalisation zu 30% (= 70% Gebührenersparnis),
- Flächen mit Ökopflaster zu 70% (= 30% Gebührenersparnis).