Beschreibung
Beschreibung
Niederschlagswasser darf erst dann in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn von der Unteren Wasserbehörde hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist.
Hierfür muss aber zuvor eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt worden sein.