Beschreibung
Beschreibung
Über den folgenden Link gelangen Sie zum online-Antrag für den Umtausch der alten grauen oder rosa Führerscheine:
hier zum online Antrag (Öffnet in einem neuen Tab)
Allgemeine Hinweise und Fristen:
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet.
Zur Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Führerscheine grau/rosa)
Geburtsjahr des Führerscheininhabers |
Umtausch bis |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953-1958 |
19. Januar 2022 |
1959-1964 |
19. Januar 2023 |
1965-1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Bitte beachten: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
(Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum; Punkt 4a auf dem Dokument)
Ausstellungsjahr des Führerscheins |
Umtausch bis |
1999-2001 |
19. Januar 2026 |
2002-2004 |
19. Januar 2027 |
2005-2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012-18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |