Beschreibung
Beschreibung
Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes.
Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, müssen Sie unter Vorlage der Diebstahlsanzeige einen neuen Führerschein, bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, beantragen.
Der neue Kartenführerschein wird Ihnen an die angegebene Anschrift direkt von der Bundesdruckerei übersandt.
Für die Zeit bis zur Aushändigung des Kartenführerscheines wird eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt, die anstelle des Führerscheines mitzuführen ist.