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Fahrzeugveräußerung ( Kfz )

Wer sein Fahrzeug oder seinen Anhänger veräußert, hat der zuständigen Zulassungsbehörde dies unverzüglich mit einer schriftlichen Veräußerungsanzeige anzuzeigen.

Fahrzeugveräußerung ( Kfz )

Beschreibung

Beschreibung

Die Anzeige muss in Schriftform, per Email, postalisch oder vor Ort eingereicht werden. 

Die Veräußerungsanzeige muss folgende Angaben gut lesbar enthalten:

  • Vornamen, Familienname / Firmenname des Verkäufers und Käufers
  • amtliches Kennzeichen des verkauften Fahrzeuges
  • Bestätigung, dass die Fahrzeugpapiere ( Zulassungsbescheinigung Teil I und II / Fahrzeugbrief- und schein ) sowie die amtlichen Kennzeichen dem Erwerber übergeben wurden
  • eigenhändige Unterschriften sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer 

Liegt keine Veräußerungsanzeige vor, so kann der Verkauf durch den Kaufvertrag mitgeteilt werden.

Hinweis: Sollte die vollständig ausgefüllte Anzeige der Zulassungsbehörde nicht vorgelegt werden, bleibt der Verkäufer bis zu einer Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges steuerpflichtig.

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