Beschreibung
Beschreibung
Die Anzeige muss in Schriftform, per Email, postalisch oder vor Ort eingereicht werden.
Die Veräußerungsanzeige muss folgende Angaben gut lesbar enthalten:
- Vornamen, Familienname / Firmenname des Verkäufers und Käufers
- amtliches Kennzeichen des verkauften Fahrzeuges
- Bestätigung, dass die Fahrzeugpapiere ( Zulassungsbescheinigung Teil I und II / Fahrzeugbrief- und schein ) sowie die amtlichen Kennzeichen dem Erwerber übergeben wurden
- eigenhändige Unterschriften sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer
Liegt keine Veräußerungsanzeige vor, so kann der Verkauf durch den Kaufvertrag mitgeteilt werden.
Hinweis: Sollte die vollständig ausgefüllte Anzeige der Zulassungsbehörde nicht vorgelegt werden, bleibt der Verkäufer bis zu einer Umschreibung bzw. Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges steuerpflichtig.