- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Abgabe einer Verlusterklärung vom Fahrzeughalter. Sind Sie als Fahrzeughalter nicht für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich, klären Sie bitte die weitere Verfahrensweise vorab telefonisch oder per Email mit dem Straßenverkehrsamt ab.
- ggfs. Diebstahlsmeldung der Polizei
Auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann verzichtet werden, wenn der Sicherungseigentümer (z.B. Bank) schriftlich erklärt, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei ihm befindet und ohne Vorlage beim Straßenverkehrsamt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden kann. Das gilt nur, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (DIN A 4 nicht gefaltet) für das Fahrzeug existiert, also nicht bei "alten" Zulassungsdokumenten (Kraftfahrzeugbrief).
Sofern das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Information des Straßenverkehrsamtes vorsprechen und eine Datenbestätigung vom Fahrzeug anfordern. Unter Vorlage dieser Bestätigung können Sie eine Hauptuntersuchung bei einer technischen Prüfstelle beantragen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie mit einem Termin bei der KFZ Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I anfordern.