Beschreibung
Beschreibung
- Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich.
- Das Fahrzeug kann nur innerhalb der Gültigkeit im In-, und Ausland gefahren werden. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig vom Versicherungszeitraum. Auf den amtlichen Kennzeichen ist der letzte Tag der Gültigkeit vermerkt.
- Das Fahrzeug muss in Ausnahmefällen vorgeführt werden.
- Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz / Firmensitz in Wuppertal haben.
- Sollte kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, ist ein Empfangsbevollmächtigter ( verantwortliche natürliche Person bei Zustellung von Postsachen für den Halter ), der in Wuppertal gemeldet ist, zu benennen.
- Bei der Bevollmächtigung eines*einer Dritten, informieren Sie sich vorher telefonisch oder per Email beim Strassenverkehrsamt, da der*die Fahrzeughalter*in und der*die Bevollmächtigte einmal persönlich vorsprechen müssen.
Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen unterliegen ab dem Tag der Zuteilung des Kennzeichens durch die Zulassungsstelle der Steuerpflicht.
Das heißt, dass eine Lastschrifteinzugsermächtigung ( in Schriftform ) für die Kraftfahrzeugsteuer vor Ort abgegeben werden muss. Dabei können Antragsteller und Kontoinhaber abweichend sein. Das Formular finden Sie unter Downloads.
Wenn keine Bankverbindung vorgelegt werden kann, bedarf es der Vorlage eines bankbestätigten Einzahlungsbeleges in der Verbindung mit dem Steuerbescheid des Hauptzollamtes. Hier ist eine Vorsprache, vor Zuteilung des Ausfuhrkennezeichens, bei dem Hauptzollamt in Wuppertal-Vohwinkel zwingend erforderlich.