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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Kfz-Zulassung von Händlern und Zulassungsdiensten

Im nachfolgenden handelt es sich um Zulassungen für Autohändler, Autohäuser und Zulassungsdienste

Kfz-Zulassung von Händlern und Zulassungsdiensten

Beschreibung

Beschreibung

Das Straßenverkehrsamt Wuppertal bleibt in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich zum 01.01.2025 geschlossen.

  • Zulassungsvorgänge, die bis zum 20.12.2024 abschließend bearbeitet sein sollen, müssen bis zum 11.12.2024, 9:00 Uhr beim Straßenverkehrsamt Wuppertal angemeldet und abgegeben worden sein.
    Nur in diesen Fällen sichern wir die abschließende Bearbeitung der Zulassungen bis zum 20.12.2024 zu.
  • In der Zeit vom 12.12.2024 – 20.12.2024 können weiterhin Zulassungsvorgänge angemeldet und abgegeben werden, allerdings kann aufgrund der nicht abschätzbaren Menge der Anmeldungen eine Fertigstellung und Abholung bis zum 20.12.2024 nicht garantiert werden.
  • Bitte beachten Sie auch, dass für Zulassungen, die bis zum 20.12.2024 erfolgt, aber nicht abgeholt wurden, Steuern/Versicherung fällig werden. Eine Stornierung dieser Vorgänge im Nachgang ist nicht möglich.
  • Denken Sie auch bitte daran, dass Sie mit Ausweiskopien im Zusammenhang mit unserer Vollmacht (s. Donwloads/Links) arbeiten können und darauf achten, dass die Unterschriften mit dem Ausweis übereinstimmen. Insbesondere Ausweisdokumente werden von Ihren Kundinnen und Kunden für evtl. anstehende Urlaubsreisen benötigt.
  • Darüber hinaus werden Dokumente, Anträge und Ausweise, die einmal abgegeben wurden, nicht wieder herausgesucht und ausgehändigt, da dieses wiederum zu nicht hinnehmbaren zeitlichen Verzögerungen im organisatorischen Ablauf führt.
  • Im eigenen Interesse informieren Sie bitte frühzeitig Ihre Kunden*innen über diese Regelung und beachten Sie die Abgabetermine, damit eine verbindliche Zulassung eines Fahrzeuges in 2024 noch garantiert erfolgen kann. Ausnahmeregelungen gibt es hierzu nicht.

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Vorgänge der Kfz-Händler und Zulassungsdienste werden ausschließlich im gewerblichen Kundenbereich bearbeitet.

Es ist zwingend notwendig, geprägte Kennzeichen den Antragsunterlagen beizufügen. Kennzeichen können Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) reservieren. Benötigen Sie mehrere Serienkennzeichen, so fragen Sie bitte beim Straßenverkehrsamt nach. 

Die angemeldeten Zulassungsvorgänge werden nach Antragseingang bearbeitet.

Eine tagesaktuelle Bearbeitung der Zulassungsvorgänge kann nicht gewährleistet werden.

Folgenden Standards gelten:

  • Die Abgabe der Unterlagen ist nur nach vorheriger Voranmeldung bis spätestens 05.30 Uhr des aktuellen Tages per Email möglich 
  • Ein Kontrollausdruck des per E-Mail eingereichten Formulars ist den Vorgängen beizufügen
  • Die Abgabe muss in der Zeit von 06:45 Uhr bis 09:00 Uhr erfolgen
  • Das SVA informiert Sie per Telefon oder E-Mail über die Fertigstellung des Auftrags
    • die fertigen Aufträge müssen jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten abgeholt werden
      • Montags - Mittwochs bis 12.30 Uhr
      • Donnerstags bis 12.30 Uhr und zwischen 14.00 und 16.30 Uhr
      • Freitags bis 11.30 Uhr  
  • Zulassungsanträge, denen nicht alle Unterlagen beigefügt sind, führen grundsätzlich zur Ablehnung der Zulassung  
  • Nach Abgabe der Unterlagen werden keine einzelnen Vorgänge aus dem gewerblichen Bereich wieder herausgegeben. Ebenso können keine Unterlagen nachgereicht werden

Details

Links und Downloads

Kontakt

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