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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Belästigung durch Gaststätten

Von Gaststätten können Lärmbelästigungen (z. B. durch laute Musik) und Geruchsbelästigungen ausgehen.

Belästigung durch Gaststätten

Beschreibung

Beschreibung

Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um eine akute (gerade in diesem Moment stattfindende) und/oder eine häufig wiederkehrende Belästigung durch Lärm oder Gerüche handelt.

Bei einer akuten Belästigung:

Rufen Sie bitte in den Zeiten von montags-freitags 06:15-22:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10:00-18:00 Uhr (außer an Feiertagen) den Ordnungsdienst unter der Nummer 0202/563-4000 und zu den übrigen Zeiten die Polizei unter der Notrufnummer 110 an. Teilen Sie den Mitarbeitern bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie die Art der Belästigung und sofern bekannt, den Namen und die Anschrift des Verursachers mit.

Die ggf. vor Ort eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsdienstes oder der Polizei entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden und ob eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt wird. Nur dann kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) gegen den Verursacher eingeleitet werden.

Bei häufig wiederkehrenden Belästigungen:

Bitte zeigenen Sie den Sachverhalt schriftlich an (z. B. per E-Mail) unter Angabe

  • Ihres Namens,
  • Ihrer Anschrift,
  • Ihrer Kontaktdaten für Rückfragen,
  • der Anschrift der Gaststätte,
  • der genauen Art der Belästigung,
  • der vermuteten Ursache der Belästigung
  • der genauen Zeiten der Belästigung

Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.

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