Beschreibung
Beschreibung
Z.B. sind zur Einhaltung der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 - 06:00 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 LimschG - Landesrecht NRW).
Die Mittagsruhezeit hingegen ist nicht gesetzlich geregelt und eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wuppertal existiert ebenfalls nicht. Privatrechtliche Vereinbarungen, z.B. durch eine Hausordnung, sind jedoch bindend und bleiben unberührt.
Solche Belästigungen können z.B. sein
- Lärm
- Geruch
- Staub
- Erschütterung
- Strahlung
- Licht
Werden Beschwerden gemeldet, prüft die Untere Immissionsschutzbehörde, welche Behörde für diese Anlage zuständig ist. Sie berät und informiert die Bescherdeführer/innen und leitet notwenige Maßnahmen ein.