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Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter. Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).
Die nachfolgend genannten Unterlagen sind gleichzeitig mit der Anzeige einzureichen:
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG einschl. aller Anlagen/ggf. Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG für das Bereitsstellen eines Prostitutionsfahrzeugs sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung
- Aktuelle Fotos des Prostitutionsfahrzeugs
- Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnis Einverständniserklärung des/der Eigentümers/in der Aufstellfläche oder bei öffentlicher Fläche die entsprechende Sondernutzungserlaubnis
- Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden.
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.
Gebühren
Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges 500 Euro
Zahlungsarten
- bei persönlicher Vorsprache in bar oder mit EC-Karte
- bei schriftlicher Anzeige
per Verrechnungsscheck oder
per Überweisung auf das Konto Nr. 100 719, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00, IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19, SWIFT-BIC: WUPSDE33, unter Angabe des Verwendungszwecks 13 11 0000 51 sowie Ihres Namens. Eine Kopie des Überweisungsträgers legen Sie bitte der Anzeige bei.
Rechtsgrundlage
§ 21 Prostituiertenschutzgesetz
Fristen
Die Aufstellung muss mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden.
Links und Downloads
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Bitte beachten Sie die o. a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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