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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Fachdienst Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Hilfen für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
und zwar ausschließlich im Bereich ambulanter Massnahmen.

Beschreibung

Beschreibung

Was muss ich tun, wenn ich diese Hilfe für mein Kind in Anspruch nehmen möchte ?

Sie fragen sich zum Beispiel ....

  • wann und wozu stelle ich einen / welchen Antrag ?
  • was muss ich vorher tun ?
  • welche Unterlagen muss ich vorlegen ?
  • wo stelle ich den Antrag ?
  • wer kommt für die Kosten der Hilfe auf ?
  • wer kann mich dabei beraten ?

Am besten wenden Sie sich telefonisch (täglich zwischen 9 Uhr und 10 Uhr) oder persönlich zu einem Beratungsgespräch an die zuständigen Mitarbeiter/ innen des Jugendamtes, die gerne auf ihre individuelle Situation dabei eingehen werden.

Sie finden deren Namen unter dem Reiter "Kontakt".

Details

Kontakt

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