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Fachdienst Eingliederungshilfe (208.51)

Nach §35a SGB VIII haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf eine Eingliederungshilfe.

Fachdienst Eingliederungshilfe (208.51)

Beschreibung

Beschreibung

Wenn die seelische Gesundheit von Kindern bzw. Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss der Antrag von der/den sorgeberechtigten Personen gestellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Serviceportal Wuppertal, wo auch der Antrag online gestellt werden kann (siehe Links & Downloads)

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