Beschreibung
Beschreibung
Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen sind Möglichkeiten zur Wahrung der Selbstbestimmung für den Fall der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit oder der eingetretenen Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit, Alter.
Mit einer Vollmacht kann die vollmachtgebende Person einen Menschen ihres Vertrauens bevollmächtigen. Der oder die Bevollmächtigte wird durch dieses Dokument in die Lage versetzt, die vollmachtgebende Person rechtsverbindlich zu vertreten. In der Vollmacht wird schriftlich genau festgelegt, für welche Lebensbereiche diese Vertretungsmöglichkeit gelten soll.
Gerne informieren und beraten wir Sie telefonisch und/oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Unter Links und Downloads gibt es eine Auswahl an Formularen für Vorsorgevollmachten. Sie können die zu beglaubigende Vorsorgevollmacht ausgefüllt mitbringen oder Sie können das Formular im persönlichen Beratungsgespräch vor Ort ausfüllen.
Die Betreuungsbehörde kann Ihnen ein Formular Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz im Termin zur Verfügung stellen.
Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Betreuungsbehörde kann Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter Details.