Vorsorgevollmacht kurz erklärt
Vollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen sind Möglichkeiten zur Wahrung der Selbstbestimmung für den Fall der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit oder der eingetretenen Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit, Alter.
Mit einer Vollmacht kann die vollmachtgebende Person einen Menschen ihres Vertrauens bevollmächtigen. Der oder die Bevollmächtigte wird durch dieses Dokument in die Lage versetzt, die vollmachtgebende Person rechtsverbindlich zu vertreten. In der Vollmacht wird schriftlich genau festgelegt, für welche Lebensbereiche diese Vertretungsmöglichkeit gelten soll.
- Die vollmachtgebende Person muss zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sein und die Tragweite ihrer Entscheidungen erkennen können.
- Der oder die Bevollmächtigte muss bereit und in der Lage sein, die Vollmacht auszuüben beziehungsweise die vollmachtgebende Person zu vertreten.
Um eine möglichst hohe Akzeptanz der Vollmacht zu erreichen, empfiehlt es sich, die Vollmacht beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung der Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht kann durch einen Notar (notarielle Beglaubigung) oder die Betreuungsbehörde (öffentliche Beglaubigung) erfolgen.
Informationen und Formulare für Vorsorgedokumente
- Themenseite Vorsorge und Betreuungsrecht | Bundesministerium der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung | Bundesministerium der Justiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zentrales Vorsorgeregister | Bundesnotarkammer (Öffnet in einem neuen Tab)