Hilfen in Einrichtungen
Kontakt
Beschreibung
Beschreibung
Bei Hilfen in Einrichtungen ( Alten- und Pflegeheime ) wird der notwendige Lebensunterhalt in der Einrichtung erbracht und umfasst neben der Kleidung auch einen angemessenen Barbetrag (so genanntes Taschengeld).
Anträge auf Übernahme der nicht durch das Pflegegeld und Einkommen gedeckten Heimpflegekosten können unter folgenden Voraussetzungen gestellt werden :
- die Vermögensschongrenze von 10.000,00 € (Einzelpersonen), 20.000,00 € (Ehepaar) wird nicht überschritten
- der letzte gewöhnliche Aufenthalt vor Heimaufnahme (Wohnsitz) befand sich in Wuppertal.