Beschreibung
Beschreibung
Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde Bezirksregierung Düsseldorf (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519) besitzen. Dabei fallen auch gegebenenfalls erforderliche Vorbereitungen und Nebenarbeiten wie zum Beispiel das Entfernen einer Platte, das Bohren und Anbringen einer Verkleidung oder einer Regenrinne unter die ASI-Bestimmungen. Die Arbeiten müssen im Vorfeld bei der Bezirksregierung angemeldet werden.
Bei Fragen können Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen wenden. In Abhängigkeit von der Ausführungsart (Sanierungsfirma oder Privatperson) ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten.
Umgang mit Asbest bei Abbruch- Sanierungs und Instandsetzungsarbeiten durch Sanierungsfirmen
Bezirksregierung Düsseldorf · Dezernat 56 "Betrieblicher Arbeitsschutz"
Viktoriastr. 52, 41061 Mönchengladbach
Tel.: 0211/475-9479 oder 0211/475-0
Umgang mit Asbest bei Abbruch- Sanierungs und Instandsetzungsarbeiten von Privatpersonen
Stadt Wuppertal · Ordnungsdienst
Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Tel.: 0202-563-5482
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Stadt Wuppertal · Ressort Umweltschutz
Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
Tel.: 0202-563-6266, -5571 oder -6546