Beschreibung
Beschreibung
Der Straßenbaubeitrag wird durch das Ressort Straßen und Verkehr erhoben.
Mit dem Straßenbaubeitrag wird der Investitionsaufwand der Stadt Wuppertal refinanziert, der ihr für die nochmalige Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen entsteht. Beitragspflichtige Maßnahmen können z.B. sein die Erneuerung der Fahrbahn, der Straßenbeleuchtungsanlagen oder der Straßenentwässerungsanlagen sowie die Verbesserung der Straße durch die erstmalige Anlegung eines Gehwegs oder eines Parkstreifens.
Die Höhe des Straßenbaubeitrags richtet sich nach der Grundstücksfläche und nach Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Der Beitragsmaßstab ist in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Wuppertal festgesetzt.
Die Beitragspflicht für ein Grundstück entsteht, sobald die beitragspflichtige Maßnahme abgeschlossen ist und das Grundstück baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden kann. Der Straßenbaubeitrag wird für die jeweilige Maßnahme nur einmal erhoben. Werden im Laufe der Jahre mehrere beitragspflichtige Maßnahmen an einer Straße durchgeführt, fällt der Straßenbaubeitrag für ein Grundstück entsprechend mehrfach an.
Der Straßenbaubeitrag wird durch einen Beitragsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Der Beitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf der Klage angefochten werden.