Beschreibung
Beschreibung
Inhalt/Details:
- Soll beispielsweise nur ein Teil eines Grundstücks bebaut und verkauft werden, ist zu diesem Zweck die Bildung eines neuen Flurstücks notwendig, das von dem bisherigen Grundbuch abgeschrieben und auf den neuen Eigentümer zugeschrieben werden kann. Zur Bildung eines neuen Flurstücks ist eine örtliche Teilungsvermessung notwendig.
- Zur Vorbereitung der Baumaßnahme wird die auf dem zu bebauenden Flurstück vorhandene Topographie vermessen, so dass der Bestandsplan und der Lageplan zum Bauantrag mit diesen Ergebnissen angefertigt werden können.
- Ist der Bauantrag dann genehmigt, kann der Vermesser zunächst die Geometrie des Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen, um dann nach dem Erdaushub die Feinabsteckung des Gebäudes vorzunehmen.
- Nach Erstellung des Gebäudes übernimmt der Vermesser dann die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung und kann beispielsweise durch eine Grenzanzeige dabei behilflich sein, den neuen Gartenzaun genau auf der Grenze zum Nachbarn zu errichten.
mehr darüber erfahren Sie unter den Beschreibungen der einzelnen Produkte und Dienstleistungen: