Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Vermessung: Gebäude

In NRW besteht die gesetzliche Pflicht, Gebäude einmessen zu lassen, da die Liegenschaftskarte nur bei nahezu vollständiger Abbildung aller Gebäude und Flurstücke eines Stadtgebietes Sinn macht.

Beschreibung

Beschreibung

Inhalt/Details:

Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudeeinmessung vornehmen zu lassen, wenn

  • ein Bauwerk errichtet oder
  • ein bestehendes Bauwerk in seinem Grundriss verändert wird.

Von der Einmessungspflicht ausgenommen sind:

  • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, die für eine dauernde Nutzung nicht geeignet oder für eine begrenzte Zeit aufgestellt werden
  • Gebäude und –anbauten mit einer Grundrissfläche von weniger als 10 m²
  • sonstige Gebäude oder Grundrissveränderungen von geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster

mehr darüber:

  • Bei der Gebäudeeinmessung werden alle Gebäudeeckpunkte und ihr Bezug zur Grundstücksgrenze eingemessen. Anhand dieser Daten wird ein Vermessungsriss angefertigt, um die Neubauten und Gebäudeveränderungen in die Liegenschaftskarte zu übernehmen.
  • Die Gebäudeeinmessungspflicht wird vom Katasteramt überwacht.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen