Beschreibung
Beschreibung
Inhalt/Details:
Gutachten können von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken und Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden. Ein Gutachten erfordert immer eine Ortsbesichtigung.
Anwendung:
Gutachten können beim Grundstücksverkauf, bei Erbauseinandersetzungen sowie bei Scheidungsverfahren, also überall wo der Wert einer Immobilie wichtig ist, helfen.
Anträge:
Antragsberechtigt ist nur der Eigentümer oder ein Pflichtteilsberechtiger.