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Gutachterausschuss: Dokumentation Bodenpreise

Bodenpreise – fachlich bezeichnet als Bodenrichtwerte - sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen. Mit Hilfe der Bodenrichtwerte können zum einen potenzielle Grundstückskäufer die Verhältnismäßigkeit des Kaufpreises überprüfen und zum anderen bilden Bodenrichtwerte die Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes.

Beschreibung

Beschreibung

Wie werden die Bodenrichtwerte ermittelt?

Der Bodenrichtwert (€ / qm) beziffert den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (typische Gebietsnutzungen). Grundlage dieses Wertes sind die tatsächlich realisierten Kaufpreise. Laut Gesetz ist jeder Notar verpflichtet, jeden von ihm abgeschlossenen Immobilienvertrag in Kopie an den zuständigen Gutachterausschuss weiterzuleiten.

 

Wer ermittelt die Bodenrichtwerte?

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Der Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Wuppertal als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

Seine Aufgaben zur Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt sind im Wesentlichen:

 

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