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Baulastenverzeichnis: Auskunft und Auszüge

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Darüber, ob auf einem Grundstück Baulasten ruhen, kann bei berechtigtem Interesse eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Bescheinigung ist auch per Online-Selbstentnahme erhältlich.

Beschreibung

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  • Eigentümer

Das berechtigte Interesse muss durch aussagekräftige Nachweise dargelegt und von Sachbearbeitern des Baulastenverzeichnisses geprüft werden.

  • Negativbescheinigungen aus dem Baulastenverzeichnis werden u.a. in Verbindung mit der Amtlichen Bescheinigung über festgestellte Grenzen (Öffnet in einem neuen Tab) benötigt, um nachzuweisen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan erforderlich ist (Bescheinigung gem. §3(3) BauPrüfVO).

Hinweis: Die Darlegung des berechtigten Interesses ist bei allen Formen von Auskünften und Auszügen erforderlich.

  • Ein schriftlicher Auszug (Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis) enthält:
    • eine Bescheinigung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Baulasten
    • Kopien bzw. PDF-Dateien der Baulasttextblätter und der Lagepläne zur Baulast.
  • Gerne können Sie unseren Online-Bestellassistenten (Öffnet in einem neuen Tab) nutzen, der Sie vollautomatisch durch den Bestellprozess führt und Ihnen die Bescheinigung als PDF-Download auf dem schnellsten Wege verfügbar macht. Weitere Informationen zur Online-Bestellung und den Bezahlmöglichkeiten finden Sie bei der Produktbeschreibung "Baulastenverzeichnis: Auszüge online bestellen" unter "Ähnliche Dienstleistungen".
  • Schriftliche Auszüge können auch formlos schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich beim Baulastenverzeichnis bestellt werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Beantragung unterschiedliche Gebühren entstehen können (siehe "Gebühren" im Abschnitt "Details"). 
  • Mündliche Auskünfte können telefonisch oder persönlich erfolgen. Telefonisch erhalten Sie die Information darüber, ob Baulasten eingetragen sind oder ein Grundstück baulastenfrei ist. 
    Auskünfte zu Baulast-Inhalten können nur persönlich vor Ort, nach Darlegung des berechtigten Interesses, erfolgen. Termine können sowohl telefonisch (siehe Kontakt) als auch per Online-Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen. Die persönliche Einsichtnahme findet im Neubau, Raum C-055, statt. 

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Kontakt

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