Beschreibung
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Buchen Sie bitte über die Terminbuchungsplattform (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin. Wählen Sie als Anliegen Ausweisdokumente für Minderjährige aus.
Zum 01.01.2024 ist der Kinderreisepass abgeschafft worden. Dies stellt betroffene Eltern nun vor die Wahl, welches Ausweisdokument für das minderjährige Kind zu beantragen ist.
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Ausweispflicht erst ab dem 16. Lebensjahr. Davor wird ein Ausweisdokument nur dann benötigt, wenn eine Reise in das Ausland geplant ist.
Anstatt des Kinderreisepasses können nunmehr folgende Dokumente beantragt werden:
- Personalausweis
- Reisepass
Welches Dokument für Ihre Reise benötigt wird, können Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaften bzw. Konsulate Ihres Reiselandes erfahren. Wichtig: das Einwohnermeldeamt übernimmt keine Reiseberatung. Alle Angaben die getätigt werden sind ohne Gewähr. Einreisebestimmungen können sich jederzeit verändern und sind über die jeweiligen Botschaften und Konsulate Ihres Reiselandes einzuholen.
Aktuelles (Stand Mai 2024):
Aufgrund der hohen Bestellmengen von Reisepässen aus ganz Deutschland kommt es derzeit zu längeren Produktionszeiten bei der Bundesdruckerei. Diese können bis zu 8 Wochen oder mehr betragen. Bitte beachten Sie dies bei der Beantragung von Reisedokumenten. Sollte das Reisedokument eher benötigt werden, kann auch ein sogenannter Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Hierbei wird der Reisepass innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei produziert und an die Behörde zurückgeschickt. Hierbei wird ein Aufschlag von 32,00 Euro fällig.