Bitte beachten: die Unterschriften in der Vollmacht und in den Ausweisdokumenten müssen identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht nicht akzeptiert!
Abholung Personalausweis ab 16 Jahre:
- altes Ausweisdokument (auch abgelaufene Dokumente), sofern nicht als verloren/gestohlen gemeldet
Bei Abholung durch Dritte (nur volljährige Personen) wird eine Vollmacht benötigt. Mitzubringen sind neben der Vollmacht:
- altes Ausweisdokument des Vollmachtgebers, sofern nicht als verloren/gestohlen gemeldet
- Ausweisdokument des Vollmachtnehmers
Bitte nutzen Sie die Vollmacht, die Ihnen bei der Beantragung des Ausweisdokumentes mitgegeben wurde. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, befindet sich unter Downloads/Links ein entsprechender Vordruck. Eine Vollmacht kann auch handschriftlich erteilt werden, diese muss die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten.
Bei Nichterhalt des PIN-Briefs kann der Ausweis nicht per Vollmacht an Dritte ausgehändigt werden. In diesem Fall müssen Sie persönlich vorsprechen.
Abholung Personalausweis 0 - 15 Jahre:
- wenn vorhanden: altes Ausweisdokument des Kindes (auch abgelaufene Dokumente)
Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, so müssen die sorgeberechtigten Elternteile oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Vollmacht und Ausweis bzw. Pass des anderen Elternteils mitkommen.
Bitte nutzen Sie die Vollmacht, die Ihnen bei der Beantragung des Ausweisdokumentes mitgegeben wurde. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, befindet sich unter Downloads/Links ein entsprechender Vordruck.
Da die Online-Funktion des Ausweises erst mit 16 Jahren freigeschaltet ist, erhalten Personen unter 16 keinen PIN-Brief.
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Abholung Reisepass ab 18 Jahre:
- altes Ausweisdokument (auch abgelaufene Dokumente), sofern nicht als verloren/gestohlen gemeldet
Bei Abholung durch Dritte (nur volljährige Personen) wird eine Vollmacht benötigt. Mitzubringen sind neben der Vollmacht:
- altes Ausweisdokument des Vollmachtgebers, sofern nicht als verloren/gestohlen gemeldet
- Ausweisdokument des Vollmachtnehmers
Bitte nutzen Sie die Vollmacht, die Ihnen bei der Beantragung des Ausweisdokumentes mitgegeben wurde. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, befindet sich unter Downloads/Links ein entsprechender Vordruck. Eine Vollmacht kann auch handschriftlich erteilt werden.
Abholung Reisepass 0 - 17 Jahre:
- wenn vorhanden: altes Ausweisdokument des Kindes (auch abgelaufene Dokumente)
Sind Sie noch keine 18 Jahre alt, so müssen die sorgeberechtigten Elternteile oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Vollmacht und Ausweis bzw. Pass des anderen Elternteils mitkommen.
Bitte nutzen Sie die Vollmacht, die Ihnen bei der Beantragung des Ausweisdokumentes mitgegeben wurde. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, befindet sich unter Downloads/Links ein entsprechender Vordruck.