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Befreiung von der Ausweispflicht

Unter bestimmten Umständen haben Sie die Möglichkeit, sich von der Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes befreien zu lassen.

Befreiung von der Ausweispflicht

Beschreibung

Beschreibung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich von der Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes befreien lassen können:

Sie müssen stark pflegebedürftig sein oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Pflegeeinrichtung nicht verlassen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.

Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Der Antrag kann persönlich beziehungsweise in Vertretung mit einem vorab gebuchtem Termin gestellt werden. Ebenfalls ist die Übersendung eines formlosen Antrags per E-Mail oder per Post möglich.

Bitte buchen Sie den Termin (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Produkt "Personalausweis". 

ACHTUNG: Die hierfür bei der Terminbuchung angeforderten Unterlagen sind nicht erforderlich, müssen aber für eine erfolgreiche Terminbuchung aus technischen Gründen angeklickt werden.

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