Beschreibung
Beschreibung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie sich von der Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes befreien lassen können:
Sie müssen stark pflegebedürftig sein oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Pflegeeinrichtung nicht verlassen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.
Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
Der Antrag kann persönlich beziehungsweise in Vertretung mit einem vorab gebuchtem Termin gestellt werden. Ebenfalls ist die Übersendung eines formlosen Antrags per E-Mail oder per Post möglich.
Bitte buchen Sie den Termin (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Produkt "Personalausweis".
ACHTUNG: Die hierfür bei der Terminbuchung angeforderten Unterlagen sind nicht erforderlich, müssen aber für eine erfolgreiche Terminbuchung aus technischen Gründen angeklickt werden.