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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Abmeldung aus einer Wohnung

Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Aufgabe einer Wohnung ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen erforderlich. Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen.

Wenn Sie aus Wuppertal in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an.

Beschreibung

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Die Bearbeitung vor Ort ist grundsätzlich nur mit Termin möglich.

Link zum Buchungssystem: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)

Eine Abmeldung ins Ausland und die Aufgabe einer Nebenwohnung kann jedoch auch schriftlich angezeigt werden. Füllen Sie das Abmeldeformular unter "Links und Downloads" aus und übersenden Sie es uns mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes per Post oder per Mail (ema-wuppertalstadt.wuppertalde). Alternativ können Sie mit Ihrer Online-Ausweisfunktion die Abmeldung über das Serviceportal der Stadt durchführen. Den Link finden Sie hier: Serviceportal. (Öffnet in einem neuen Tab)

Bitte beachten Sie:

Die Abmeldung ins Ausland ist maximal eine Woche vor dem Wegzug möglich.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann wahlweise bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung durchgeführt werden.

Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen. 

Weitere Informationen finden Sie unter "Details". 

Details

Links und Downloads

Kontakt

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