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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Anmeldung in eine Wohnung

Eine Anmeldung erfolgt, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Wuppertal ziehen.

Beschreibung

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Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zum Buchungssystem: Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie eine neue Wohnung in Wuppertal bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug. 

Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.

Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Wuppertal mehrere Wohnungen, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnungen im Ausland bleiben unbeachtet und können nicht als Haupt- oder Nebenwohnung deklariert werden.

Für die Anmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Musterformulare hierfür finden Sie unter "Links und Downloads".
Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden  (nicht bei Zuzug aus dem Ausland möglich). Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre. Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Zustimmungserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Weitere Informationen können Sie unter "Details" finden.

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