Im Ausland lebende Deutsche können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie wahlberechtigt sind, d.h.
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
entweder (Variante 1) - nach ihrem 14. Geburtstag
- mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben
- und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
oder (Variante 2) - wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Beide Varianten setzen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland voraus.
Für die unter Variante 1 genannten Wahlberechtigten ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Auszug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Sofern dies die Stadt Wuppertal war, ist der Antrag an folgende Anschrift zu richten an:
Stadt Wuppertal
Wahlbehörde
42269 Wuppertal
Der Antragsvordruck, das Merkblatt sowie weitere Erläuterungen können auf den Seiten des Bundeswahlleiters abgerufen werden. Bitte beachten: Sollte die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden, muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am 2. Februar 2025 bei der Wahlbehörde eingehen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Der Briefwahlversand beginnt frühestens ab dem 6. Februar, sobald die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen vorliegen.