Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht gem. § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sie haben zwei Stimmen
Die Erststimme
Mit Ihrer Erststimme wählen Sie die Direktkandidatin/den Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen aus dem jeweiligen Wahlkreis auf sich vereinigen kann, dann ist sie/er direkt in den 18. Deutschen Bundestag gewählt.
Die Zweitstimme
Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie die Landesliste der Partei. Diese Liste benennt eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten, die die jeweilige Partei in den Deutschen Bundestag entsenden möchte.
Das Ergebnis
Aus dem Ergebnis der Listenwahlen aller Bundesländer wird die Sitzverteilung für den Deutschen Bundestag abgebildet. Die direkt gewählten Bewerber aus der relativen Mehrheitswahl besetzen nun die nach der Verhältniswahl einer Partei zustehenden Sitze im Parlament. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Sitze werden dann aus den zugrunde liegenden Listen (Bewerber) aufgefüllt.