Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) können von der Wahlbehörde frühestens ab dem 6. Februar 2025 versendet werden, sobald die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen vorliegen.
Sie können sich die Wahlunterlagen von der Wahlbehörde zusenden lassen. Für die Beantragung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- elektronisch – über den Briefwahlantrag-Online zwischen dem 17. Januar und dem 18. Februar 2025 (auf dieser Seite ganz unten) oder
- vor Ort – persönlich im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, Raum A-350, vom 10. bis zum 21. Februar 2025 oder
- per Post - an den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Wahlbehörde, 42269 Wuppertal (spätester Eingang des Antrags für eine rechtzeitige Bearbeitung ist der 18. Februar 2025).
Dazu den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Briefumschlag an die Wahlbehörde senden.
Es reicht aber auch ein formloser Antrag. Wenn Sie die Briefwahl formlos beantragen, geben Sie bitte unbedingt alle Daten zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) an.
Beachten Sie bitte die Versandzeiten der Post, insbesondere bei Sendungen ins Ausland. Alternativ kann die Sofortwahl ausgeübt werden. Wahlbriefe die am 23. Februar 2025 erst nach 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen im Rathaus, in Raum A-350 auch noch am Samstag, dem 22. Februar 2025 von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag in Raum A-350 von 8 bis 15 Uhr beantragt werden.
Dazu sind vom Beauftragten/Boten des Erkrankten mitzubringen:
- ein ärztliches Attest oder Bescheinigung des Krankenhauses,
- ein vom Erkrankten unterschriebener Briefwahlantrag,
- eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten.