Kooperationsvereinbarung zwischen der Kreispolizeibehörde und der Stadt Wuppertal:
Stärkung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung und der objektiven Sicherheitslage an den Örtlichkeiten, an denen das Sicherheitsgefühl empfindlich gestört ist, insbesondere an den Brennpunkten der Innenstadtbereiche in Barmen und Elberfeld.
Reduzierung der Anzahl von Störern auf bestimmten exponierten Plätzen und Anlagen und Verhinderung neuer Gruppenbildung auf der Basis begleitender Alternativangebote der sozialen Ordnungspartner. Dadurch gegebenenfalls an anderen Stellen in der Stadt entstehende neue Problemlagen müssen in Kauf genommen werden. Wesentliche Grundlagen der Zusammenarbeit sind:
Anlassbezogene, gemeinsame Streifengänge dort, wo ständig gemeinsame Interessen betroffen sind, wobei jede Behörde im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit tätig wird.
Gemeinsame Sonderaktionen zu bestimmten Anlässen (z. B. Straßenfeste)
Konsequente Durchsetzung der Straßenordnung der Stadt Wuppertal sowie weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen (Landeshundegesetz, Preisauszeichnungsverordnung, Straßen- und Wegegesetz usw.) auf der Basis einer einheitlichen Einschreitschwelle.
Erläuterungen und Hinweise
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