Das Bedürfnis an eine erkennbare Präsenz uniformierter Einsatzkräfte zur Stärkung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger ist gestiegen. Aufgrund von Einsätzen verschiedenster Arten ist eine stetige Präsenz jedoch nicht immer möglich.
Die Einsatzleitstelle ist montags bis freitags von 6:15 Uhr bis 22 Uhr, samstags und sonntags von 10 Uhr bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0202/563-4000 und der E-Mail ordnungsdienststadt.wuppertalde zu erreichen.
Anrufe bzw. E-Mails der Bürgerinnen und Bürger werden in einer modernen Leitstelle entgegengenommen. Anliegen werden zeitnah über den Außendienst erledigt.
Bezüglich Bußgeldangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Zentralen Bußgeldstelle. Zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (außer behindernd abgestellter Fahrzeuge) wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des ruhenden Straßenverkehrs. |
Aufgaben des Ordnungsdienstes
Aufgabe der Ordnungsbehörde ist Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Diese Aufgabenstellung entspricht nach § 1 Polizeigesetz NRW auch der Aufgabe der Polizei.
Schwerpunktaufgaben:
- Sicherheit im öffentlichen Raum
- Abschleppen verbotswidrig/behindernd abgestellter Fahrzeuge
- Lärm- und Geruchsbelästigung
- Störendes Verhalten
- Spermüllfledderei
- Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz
- Begleitung von Großveranstaltungen (z.B. Stadtfeste)
- ressortübergreifende Aufgaben im Einzelfall
- Zwangseinweisungen
- Kampfmittelfunde
Befugnisse
Soweit es für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, stehen dem Ordnungsdienst bestimmte, polizeiliche Befugnisse zu. So darf er Personalien feststellen, Durchsuchungen vornehmen, Gegenstände sicherstellen, Personen des Platzes verweisen und in Gewahrsam nehmen.
Erkennbarkeit
Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Streifendienst sind durch ihre einheitliche blaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift "Ordnungsamt" eindeutig und sehr gut erkennbar, ebenso wie die blau/weiß gekennzeichneten Einsatzfahrzeuge.
Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
Der Ordnungsdienst und die Polizei arbeiten im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse eng bei der Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie bei der Gefahrenabwehr als Ordnungspartnerschaft zusammen. Bezeichnend hierfür ist, dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig Dienst auf einer Polizeiwache versehen.
Ausbildung
Das Ordnungsamt bildet aufgrund der gestiegenen Anforderungen seit mehreren Jahren erfolgreich aus.