Die Vollstreckung von Geldforderungen
Die Vollstreckung der Finanzbuchhaltung ist als Dienstleister für nahezu alle Stellen der Stadtverwaltung tätig und verfolgt öffentlich-rechtliche Forderungen der Stadt Wuppertal sowie anderer Behörden bzw. behördengleicher Einrichtungen im Wege der Amtshilfe. Privatrechtliche Forderungen werden ebenfalls geltend gemacht, soweit dies nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz möglich ist. Ist dies nicht der Fall, wird das Rechtsamt der Stadt Wuppertal nach den entsprechenden Vorschriften der ZPO tätig.
Zwangsvollstreckung
Die Durchsetzung privat- oder öffentlich-rechtlicher Forderungen durch Zwangsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsversteigerung) in das bewegliche bzw. unbewegliche Vermögen (Sachen oder Rechte) eines Schuldners.
Pfändung
Häufig gepfändete Sachen sind Kfz und Wertgegenstände aller Art. Sichtbares Zeichen einer Sachpfändung ist das Pfandsiegel, das am Gegenstand angebracht wird. Kfz-Pfändungen werden durch Abschleppmaßnahme oder Blockierung (Ventilwächter) gesichert.
Wenn Rechte gepfändet werden, dann in erster Linie Ansprüche des Schuldners gegenüber einem
Geldinstitut,
Arbeitgeber,
Mieter,
Versicherungsgeber oder
Sozialleistungsträger.
Der Adressat der Pfändung darf dann nicht mehr an den Schuldner leisten, sondern muss einen Betrag bis zur Höhe der Forderung an den pfändenden Gläubiger abführen, wenn keine Ansprüche anderer entgegenstehen.
Verwertung von Pfandgegenständen
Wird nach Pfändung eines Gegenstandes die Forderung nicht beglichen, erfolgt nach Ablauf einer Monatsfrist die Verwertung des Objektes. Diese wird über die Internetplattform justiz-auktion abgewickelt.
Justiz-Auktion
Insolvenzverfahren
Die Sondervollstreckung (Insolvenzen) wickelt die bereits eröffneten Insolvenzverfahren ab, an denen die Stadt Wuppertal als Gläubiger beteiligt ist. Diese Abteilung wird über die einzelnen Verfahrensschritte informiert und vollstreckt im Rahmen der Möglichkeiten Neuforderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Für das einer Privatinsolvenz vorhergehende außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sind die Schuldnerberatungsstellen zuständig.
Insolvenzbekanntmachungen
Zwangsversteigerung und Zwangssicherungshypothek
Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen wegen rückständiger Grundabgaben oder anderer städtischer Forderungen werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Wuppertal) durchgeführt.
Sie umfassen die Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Immobilien und die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken in das Grundbuch.
Die Zwangsversteigerungen von Immobilien betrifft
Grundstücke, unbebaut, bebaut mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern;
Gewerbegrundstücke;
Teileigentumsrechte wie Eigentumswohnungen, Garagen, Einstellplätze, Ladengeschäfte o.ä.
Zwangssicherungshypotheken
Eintragung von Zwangssicherungshypotheken aufgrund von städtischer Forderungen in das Grundbuch
Zahlungserleichterungen
Zahlungserleichterungen werden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit gewährt, Ausnahmen gibt es für Forderungen des Steueramtes.
Sollten sie die Forderungen der Vollstreckung nicht in einer Summe begleichen können, besteht abhängig vom Vollstreckungsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Zahlungserleichterungen werden in begründeten Ausnahmefällen mit einer monatlichen Mindestrate von 20,- EURO bei einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten gewährt.
Informationen zur Beantragung einer Ratenzahlung gibt es hier: