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Die Aufgaben der Vollstreckung

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Wuppertal nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW wahr.
Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung aller öffentlich -rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Wuppertal sowie anderer auswärtiger Gläubiger.

Die Vollstreckung von Geldforderungen

Zwangsvollstreckung

Pfändung

Verwertung von Pfandgegenständen

Insolvenzverfahren

Zwangsversteigerung und Zwangssicherungshypothek

Zahlungserleichterungen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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