Details
Dokumente
Zur Beantragung der Ratenzahlung werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei Arbeitnehmern die letzten drei Gehaltsabrechnungen, ggf. Wohngeldbescheid (falls Sie noch unterstützend Geld von dort beziehen).
- bei Rentnern der Renten- oder der Grundsicherungsbescheid.
- bei nicht berufstätigen Personen der Bescheid der Arbeitsagentur oder der Bescheid des zuständigen Jobcenters.
Gebühren
Die Beantragung einer Ratenzahlung ist gebührenfrei
Zahlungsarten
Ihre Zahlungsmöglichkeiten bei Ratenzahlungen:
Durch Überweisung
Bankverbindung:
Empfänger: Stadt Wuppertal
IBAN: DE56 3305 0000 0000 101410
SWIFT-BIC: WUPSDE33
Bei Überweisungen ist zwingend die Maßnahmennummer im Verwendungszweck anzugeben!
Sie finden diese in Ihrer Ratenzahlungsbewilligung im Briefkopf.
Lastschrifteinzugsermächtigungen werden durch die Vollstreckung nicht akzeptiert. Diese werden nach abschließender Zahlung der vollstreckbaren Forderungen ausschließlich bei der Buchhaltung der Finanzbuchhaltung entgegengenommen.
Rechtsgrundlage
§ 5, Abs.2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW
Bemerkung
Ratenzahlungen werden in Ausnahmefällen in Abhängigkeit vom Einzelfall gewährt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlungserleichterung besteht nicht.
Fristen
Eine Ratenzahlung kann über maximal 24 Monate vereinbart werden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Arbeitsaufkommen bis zu 14 Tage
Links und Downloads
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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ServiceCenter | 0202 563-0 |