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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ratenzahlung Vollstreckung

Sollten sie die Forderungen der Vollstreckung nicht in einer Summe begleichen können, besteht abhängig vom Vollstreckungsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Zahlungserleichterungen werden in begründeten Ausnahmefällen mit einer monatlichen Mindestrate von 20,- EURO bei einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten gewährt.

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