Die Stadt wurde vom Eigentümer darüber informiert, dass er die notwendigen Umbaumaßnahmen für den Weiterbetrieb der Einrichtung nicht umsetzen kann. Grund dafür sind insbesondere die gestiegenen Sanierungskosten.
Da die Flächen der Klinik bislang nicht dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) entsprechen und somit perspektivisch nicht mehr zur Versorgung von Pflegebedürftigen genutzt werden können, sollten die Räumlichkeiten für die Nutzung als Altenpflegeheim durch den Eigentümer umgebaut werden. Unter anderem müssen die Räume als Einzelzimmer mit einem eigenen Sanitärbereich ausgestattet werden, um WTG-konform zu sein.
Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten
Ein Architektenbüro hat Ende 2021 einen Entwurf samt Kostenschätzung aufgestellt. Der avisierte Kostenrahmen überstieg jedoch die Erwartungen des Eigentümers und die Planungen kamen zum Stillstand. Nun, nach weiteren Verhandlungen mit den Cellitinnen, den Trägern der St. Anna Klinik, sowie der WTG-Behörde ist klar, dass die für eine Altenheimnutzung notwendigen Umbaumaßnahmen in der aktuellen Finanzlage nicht umgesetzt werden können.
„Wir bedauern sehr, dass das städtische Altenheim nicht in der St. Anna Klinik verbleiben kann. Dort haben bislang bis zu 70 Bewohnerinnen und Bewohner ein Zuhause gefunden. Dennoch bleibt die Schließung unausweichlich. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden im Verlauf der nächsten Monate in anderen städtischen Altenpflegeeinrichtungen ein neues Zuhause finden. Alle Beschäftigten werden ihre wertvolle Arbeit bei APH fortsetzen. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten.“, erklären Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn und Betriebsleiterin Gea Kirchner.