Die Verwaltung bittet daher alle Firmen, die in 2021
o für die Stadt Wuppertal,
o für die Jobcenter Wuppertal AöR sowie
o für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Wuppertal,
Leistungen erbracht haben, ihre Rechnungen kurzfristig einzureichen.
Im Einzelnen gilt:
- Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30.11.2021 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Montag, 06.12.2021 bei der
Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung –
Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
vorliegen.
- Für Leistungen, die noch im Dezember 2021 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bei der o.g. Adresse bis spätestens einschließlich Montag, 10.01.2022
Alle nach diesem Stichtag eingehenden Rechnungen für das Jahr 2021 werden buchhalterisch erst dem Jahr 2022 zugeordnet.