Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) teilt dazu mit: Alle Impfberechtigten, die einen Termin vereinbart haben, können sich in den Impfzentren in NRW wie vorgesehen gegen das Coronavirus impfen lassen. Die Impftermine sollten, wenn möglich, eingehalten werden, so die KVNO.
Wer verspätet unterwegs ist, soll bitte nicht umdrehen. Alle Personen mit einem Termin für Montag, 8. Februar, können - im Notfall auch zu einer anderen Uhrzeit - geimpft werden.
Diejenigen Bürgerinnen und Bürger die einen Impftermin im Impfzentrum für Montag erhalten haben und sich witterungsbedingt nicht in der Lage sehen, den Termin wahrzunehmen, können am darauffolgenden Tag, Dienstag, 9. Februar, zur gleichen Uhrzeit wie zum ursprünglichen Termin das Impfzentrum aufsuchen.