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Schulpsychologische Beratung

Angebote für Schulen

Einige unserer Angebote richten sich nicht an Schüler*innen Eltern oder Lehrkräfte als Einzelpersonen, sondern an das gesamte System Schule.

Fortbildungsreihe zum Aufbau schulinterner Krisenteams

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Schulleitungen und Lehrkräfte Wuppertaler Schulen. Ziel ist die Vermittlung theoretischer Grundlagen und praktischer Methoden zur Hilfestellung beim Aufbau eines schulinternen Krisenteams. Folgende Themen werden behandelt:

  • Schulische Krisen: Einführung ins Thema
  • Das schulinterne Krisenteam
  • Krisenmanagement
  • Psychische Erste Hilfe
  • Traumatische Ereignisse und deren Folgen
  • Psychohygiene der Helfer
  • Schwere zielgerichtete Gewalt an Schulen und Drohungen
  • Umgang mit den Medien
  • Kindesschutz
  • Mobbing und Anti-Mobbing
  • Depression und Suizidalität
  • Umgang mit Tod und Trauer
Herr Jan Milinski
Fachberatung

Ergänzung der Krisenfortbildungsarbeit in Zusammenarbeit mit der Systemberatung Extremismusprävention in „SchiLf“ und in offenen analogen und digitalen Workshopangeboten

Vorgesehen sind Workshops und Fortbildungsmodule

  • zum möglichen Krisenfall „Extremismus“.
  • zum Umgang mit krisenhaften Entwicklungen von Schüler*innen zur Prävention von Radikalisierungen für Klassenlehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen sowie für die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention.
Frau Nicola Weber
Systemberatung Extremismusprävention

Übungen zum Krisenmanagement

Es wird ein fiktives Krisenszenario vorgegeben und von einem tatsächlich bestehenden oder durch Rollenverteilung für die Dauer der Übung festgelegten Krisenteam durchgespielt. Die Übungen eignen sich für die Vorbereitung auf tatsächliche Krisensituationen, da wichtige Aspekte, Fragen und Diskussionspunkte schnell deutlich werden. Durch die präventive Bearbeitung von Krisenszenarien im geschützten Rahmen kann im Ernstfall Zeit und Kraft gespart und effizienter reagiert werden. Auf Anfrage führen wir an einer Schule mit dem gesamten Kollegium oder Teilen davon (zum Beispiel bestehenden Krisenteams) Übungen zum Krisenmanagement durch oder unterstützen bei der Vorbereitung einer solchen Übung. Als zeitlicher Rahmen sollten mindestens 1½ bis 2 Stunden zur Verfügung stehen; je nach Anzahl der Teilnehmer und Größe des gewählten Szenarios auch mehr.

Herr Jan Milinski
Fachberatung

Unterstützung beim akuten Krisenmanagement

Wir unterstützen Schulleitungen und schulinterne Krisenteams bei der Bewältigung akuter Krisensituationen. Ziele der Beratung vor Ort sind üblicherweise:

  • Orientierung in der möglicherweise unübersichtlichen Situation
  • Gewährleistung von Handlungsfähigkeit seitens der Schule
  • Stabilisierung der betroffenen Personen(-gruppen)
  • Sicherstellung des Informationsflusses
  • Emotionale Bewältigung der Krise
  • Rückkehr zum Alltag

Wir unterstützen Schulen beim Erreichen dieser Ziele unter anderem durch:

  • Beratung zu anstehenden Fragen und Entscheidungen
  • Vorbereitung/Begleitung von Lehrkräften bei Klassen- oder Einzelgesprächen
  • Gesprächsangebote für betroffene Lehrkräfte/betroffenes Schulpersonal
  • Gesprächsangebote für betroffene Eltern

Wir bemühen uns, sobald in einer akuten Krise Kontakt zu uns aufgenommen wird, um eine möglichst schnelle Unterstützung vor Ort. Jedoch kann dies durch die Unterbrechung unseres Alltagsbetriebes und die dadurch notwendige Umorganisation unter Umständen mehrere Stunden dauern. In dringenden Notfällen sollten sich Schulen daher zuerst immer an die zuständigen Notfallversorger (Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei) wenden.

Beratung und Begleitung bei aktuellen Radikalisierungen oder extremistischen Handlungen

Bei extremistischen Handlungen und/oder verfassungsfeindlichen Äußerungen beraten und unterstützen die Krisenbeauftragten und die Systemberatung Extremismusprävention alle Wuppertaler Schulen. Wir helfen Ihnen unter anderem dabei, angemessene Reaktionen vorzubereiten (in Bezug auf Täter, radikalisierte Jugendliche, Betroffene, Eltern, einzelne Klassen oder die Schule gesamt, Presse, Meldepflicht usw.).

Ein rasches Einschalten von und Weitervermittlung an notwendige und zuständige (Interventions-) Stellen wird durch das Krisenteam der Schulpsychologie erleichtert.

Frau Nicola Weber
Systemberatung Extremismusprävention

Systemische Prozessberatung von Schulentwicklungsprozessen im Rahmen von Extremismusprävention und Demokratieförderung

Die systemische Prozessberatung kann die Schule

  • bei der Erstellung eines schulweiten (Demokratie- oder Gewaltschutz-) Konzeptes für eine nachhaltige Präventionsarbeit unterstützen.
  • bei der Problem- oder Bedarfsanalyse helfen.
  • über mögliche (Teil-) Ziele informieren und beraten (zum Beispiel Stärkung der demokratischen Kultur; Förderung von Partizipation und Mitbestimmung in Schule; Sensibilisierung für Stereotype und Vorurteile, um Prozessen von Radikalisierung entgegenzusteuern).
  • über Wege, Maßnahmen, Programme, Netzwerkpartner und Fortbildungsmöglichkeiten informieren.
  • Arbeitserleichterungen und mögliche Synergieeffekte aufzeigen, die zum Beispiel die Bearbeitungen anderer verbindlicher Vorgaben umfassen (zum Beispiel „Medienkompetenzrahmen“) oder die Unterrichtsarbeit entlasten.
  • helfen, Prozesse auszuwerten und nächste Schritte zu planen.

Die Prozessberatung kann über mehrere Schulhalbjahre angelegt werden und zielt auf eine systemisch- und bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit der (erweiterten) Schulleitung, dem schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention und gegebenenfalls mit anderen (Steuergruppen)-Teams einer Schule.

Ebenso sind Unterstützungs- und Informationsangebote für alle in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräfte sinnvolle und notwendige Bestandteile, wobei das Ziel möglichst die Implementierung eines schulweiten Präventionskonzeptes in das Schulprogramm ist. 

Frau Nicola Weber
Systemberatung Extremismusprävention

Moderation von schulischen Änderungsprozessen

Schule ist ständigem Wandel unterworfen und steht somit fortlaufend vor neuen Herausforderungen, sei es beispielsweise Qualitätsanalyse, Umwandlung zur Ganztagsschule, Fusion oder Inklusion. Schulische Veränderungsprozesse erfordern ein über den üblichen Schulalltag hinausgehendes zusätzliches Engagement von Schulleitung und Kollegium. Eine Begleitung durch die Schulpsychologie kann durch das Ergänzen von psychologischem Wissen und eine Moderationsunterstützung zu besseren Gelingensbedingungen beitragen, um die sogenannten „Change-Management-Prozesse“ erfolgreich und nachhaltig anzustoßen. Auf Anfrage eines Kollegiums oder einer Schulleitung begleiten wir solche Prozesse und unterstützen den individuellen Weg zur erfolgreichen Umsetzung.

Unterstützung beim Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS)

Gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht für Wuppertal sowie LRS-Ansprechpartnerinnen aus Grundschulen und dem Leiter des Bereichs Eingliederungshilfe des Jugendamtes haben wir einen Leitfaden zum Thema LRS erarbeitet. Er gibt eine umfassende Übersicht über Kriterien von LRS, Umgangsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen  und hilfreiche Adressen zu dem Thema. Obwohl die Zielgruppe zunächst die Grundschulen waren, können auch weiterführende Schulen dort von einigen Punkten wie den rechtlichen Grundlagen oder Ansprechpartnern profitieren. Die Arbeitsgruppe tagt weiterhin, so dass regelmäßig Neuerungen sowie zu einem späteren Zeitpunkt auch die weiterführenden Schulen berücksichtigt werden können.

Hinweis zur außerschulischen Förderung bei Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenschwierigkeiten:

Die Schulpsychologische Beratung erstellt keine Gutachten zur Förderung bei Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (u. a. Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung) im Rahmen des § 35a Sozialgesetzbuch VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Ansprechpartner hierfür ist der Fachdienst Eingliederungshilfe (Ressort 208.51).

Hinweis zum sogenannten Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreibschwierigkeiten:

In der Regel stellt die Schulpsychologische Beratung keine Bescheinigungen über das Vorliegen von besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens im Sinne des sogenannten LRS-Erlasses aus. Laut Erlass sind die Schulen selbst in der Lage, das Vorliegen der Schwierigkeiten festzustellen (Abschnitt 3.1) und gegebenenfalls bei der Leistungsfeststellung und -beurteilung zu berücksichtigen (Abschnitt 4). Eine Bescheinigung einer außerschulischen Stelle ist dazu nicht notwendig.

Schulpsychologische Beratung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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