Zielgruppe der THB sind Rehabilitanden, die wegen ihrer Behinderungen zwar besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen, die jedoch aufgrund ihres Leistungsvermögens grundsätzlich in der Lage erscheinen den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung, Umschulung oder versicherungspflichtigen Beschäftigung gerecht zu werden und voraussichtlich nur eine punktuelle und zeitlich befristete Unterstützung benötigen.
Ziel
Die Teilhabebegleitung (THB) verfolgt das Ziel, Rehabilitanden individuell und bedarfsorientiert auf die betriebliche Ausbildung, betriebliche Umschulung oder versicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten, die Verträge anzubahnen und die Vertragsverhältnisse zu stabilisieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung oder betrieblichen Umschulung soll eine möglichst dauerhafte Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Die Intensität der Unterstützung orientiert sich an dem Potenzial des einzelnen Rehabilitanden und an der betrieblichen Praxis im Unternehmen.
Inhalt
Die THB besteht aus drei Modulen:
Modul 1 Berufliche Orientierung
Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung
Modul 3 Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung
Querschnittsaufgaben für alle Module
Modulübergreifend sind vom Auftragnehmer folgende Aufgaben auszuführen
Individuelle Förderplanung
Zusammenarbeit mit dem Betrieb
Netzwerkarbeit u.a. mit Kooperationspartnern, zuständigen Stellen, Berufsschulen, Betrieben, etc.
Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den an der THB beteiligten Personen
Elternarbeit
Förderung von IT- und Medienkompetenzen
Sozialpädagogische und bei Bedarf psychologische Begleitung
Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
Zuweisungsdauer
Die Dauer der Module richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf. In jedem Modul kann die THB einen Zeitraum von bis zu maximal sechs Monaten umfassen.
Teilnahmezeit
Der Betreuungsumfang umfasst im gesamten Bewilligungszeitraum mindestens zwei Zeitstunden pro Woche. Bei höherem Unterstützungsbedarf sind bis zu acht Zeitstunden pro Woche möglich.
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