Die Zuweisung ist sowohl für Start.Klar als auch die GST möglich.
Zielgruppe
Erwerbsfähige leistungsberechtigte Jugendliche und junge Erwachsene aus den Ausbildungsjahrgängen 2023/2024, die grds. ausbildungsreif sind, jedoch aufgrund individueller Vermittlungshemmnisse während einer laufenden Berufsausbildung oder EQ Unterstützung benötigen sowie bei Beendigung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses Hilfe benötigen, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu akquirieren.
Inhalt
a) Unterstützungselement Stütz- und Förderunterricht
b) Unterstützungselement Stabilisierung der beruflichen Ausbildung
Sozialpädagogische Begleitung - Ausbildungsbegleitung (auch vor Ort)
Abbruchprävention (z.B. Zusammenarbeit mit Eltern und Kammern)
Vorbereitung Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Zuweisungsdauer
Betreuung je nach individuellen Förderbedarf, der von der IFK im Einzelfall für die ersten 3 Monate festzulegen und zu begründen ist. Der Förderbedarf darf 9 Wochenstunden nicht überschrei-ten. Ab dem 4. Monat bestimmt der Träger (in Abstimmung mit der IFK) den Förderbedarf.
TN-Stundenkontingent kann bis zu 10% erhöht werden, insofern Jahresstundenkontingent nicht überschritten wird
Nachbesetzung zu jedem Zeitpunkt der begl. Phase möglich, insofern noch Stunden im Ge-samtstundenkontingent verfügbar sind
Betreuung nach Abschluss der Ausbildung ist ebenfalls möglich)
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