Anschlussvereinbarung - Reflexion und Planung
Die Anschlussvereinbarung dokumentiert die individuellen Entscheidungen und plant die weiteren Schritte der Jugendlichen.
Mit Beginn der Jahrgangsstufe 8 werden die Schülerinnen und Schüler darauf vorbereitet, eine Anschlussperspektive zu entwickeln, um Brüche oder Warteschleifen im Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium vermeiden.
Spätestens im zweiten Halbjahr der Klasse 9 rückt die Entscheidung für eine betriebliche Ausbildung oder für einen weiteren Schulbesuch nach der Klasse 10 näher, denn es sind z.B. Bewerbungsfristen einzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich bis zu diesem Zeitpunkt intensiv mit den vier Entscheidungsfragen auseinandergesetzt:
- Was will ich?
- Was kann ich?
- Welcher Beruf/ welche schulische Ausbildung / welches Studium passt dazu?
- Wie setze ich das um?
Formular als sichtbarer Wegweiser
Während eines Beratungsgespräches im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 füllen die Jugendlichen gemeinsam mit der Lehrkraft die Anschlussvereinbarung (AV) aus.
Sie halten zwei wichtige Punkte fest:
- Welche Entscheidung ist (zu diesem Zeitpunkt) für den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung / in ein Studium getroffen worden?
- Welcher nächste Schritt auf dem Weg zum (Wunsch-) Beruf muss geplant werden?
Sie als Eltern sollten mit Ihren Kindern zu Hause die Fragen diskutieren oder, falls möglich, an dem Gespräch zusammen mit der Lehrkraft teilnehmen. Gerne können auch weitere unterstützende Fachkräfte, wie die Berufsberater der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Wuppertal, der Schulsozialarbeit
oder andere Akteure hinzugezogen werden.
Die Anschlussvereinbarung bietet eine wichtige Orientierungshilfe, bedeutet aber keine rechtsverbindliche Verpflichtung für die Jugendlichen. Selbstverständlich kann sie an neue Erfahrungen und Entscheidungen angepasst werden.
Oberstufe: Den Anschluss planen
Auch in der Q1/ 12. Klasse wird der gesamte Prozess der Beruflichen Orientierung in einer Anschlussvereinbarung dokumentiert. Ihr Kind füllt diese online aus und schickt sie anonymisiert ab. Die Daten helfen der Landesinitiative Übergang Schule-Beruf bei der Planung der Berufsorientierungs-Angebote für die nächsten Jahrgänge.
Auch hier gilt: Die Anschlussvereinbarung ist nicht bindend. Sie bietet vielmehr eine Orientierungshilfe und dient der Übersicht des bisherigen Werdegangs.