Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen (§14 des Sozialgesetzbuches VIII).
Auf dieser Seite finden Sie Angebote für Schulklassen zur Persönlichkeitsstärkung, Sucht- und Gewaltprävention, sowie Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern.