In Städten, in denen die Freiwillige Feuerwehr neben einer Berufsfeuerwehr besteht, muss die Freiwillige Feuerwehr eine(n) Sprecher*in wählen. Aufgabe der Sprecher*innen ist es, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Leiter*in der Feuerwehr zu vertreten. Die Sprecher*in kann bis zu zwei Stellvertretende haben und ist in alle Entscheidungen des Aufgabenbereiches Freiwillige Feuerwehr einzubeziehen.
Sprecher*in
Daniel Rupp
Brandoberinspektor
Stellvertretende Sprecher*innen
Ralf Bröschet
Brandoberinspektor
Miriam Grünewald
Brandinspektorin